Eine Information für Interessierte an einer klinisch psychologischen Diagnostik mit Kassenleistung. Ich habe meinen Kassenvertrag für die Diagnostik mit Ende des Jahres 2024 gekündigt. Die restlichen Termine für dieses Jahr sind leider schon vergeben, daher kann ich Ihnen hierfür nichts mehr anbieten. Danke für Ihr Verständnis.
Bei Bedarf können Sie sich gerne an die Vertragspsychologin im Bezirk Tulln, Mag. Hermine Widl-Gruber wenden. https://www.psychologin-widl-gruber.at/
Klinisch-psychologische Diagnostik auf Krankenschein ist eine Dienstleistung im Bereich des Gesundheitswesens, deren Kosten von den Versicherungsträgern übernommen werden.
Für die klinisch psychologische Diagnostik ist eine Überweisung erforderlich und die jeweilige Krankenkasse übernimmt dann die Kosten. Die Zuweisung kann durch Ihren Hausarzt/ Ihre Hausärztin, KinderfachärztInnen sowie FachärztInnen für Psychiatrie/Neurologie/Innere Medizin (Sowohl aus dem Vertrags- und Wahlbereich) und PsychotherapeutInnen erfolgen. Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose (ausgenommen F 70-79 und F81) sowie eine präzise Fragestellung enthalten.
Wenn Sie zum 1. vereinbarten Termin keinen Überweisungsschein mitbringen, wird
eine Kaution
von € 100,-- pro Termin eingehoben. Sollten Sie bis zum letzten vereinbarten Termin keinen Überweisungsschein mitbringen, so werden Ihnen die gesamten Kosten für die
klinisch-psychologische Diagnostik in Rechnung gestellt.
Zu jedem Termin sollte des Weiteren die E-Card mitgebracht werden.
Am Ende der klinisch-psychologischen Diagnostik erhalten Sie und der zuweisende Arzt / die zuweisende Ärztin einen Befund mit einer eventuellen Empfehlung für weitere Behandlungsschritte.
Die Absage eines Termins muss bis spätestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, so tragen Sie die Kosten von € 70,-- für den entfallenen Termin selbst, da die Krankenasse ausgefallene Termine nicht bezahlt. Die Absage eines Termins kann telefonisch (Mobilbox) oder via SMS erfolgen.
Da eine klinisch-psychologische Untersuchung wesentlich mehr Details liefern kann als in einem schriftlichen Befund enthalten sind, haben Sie auch die Möglichkeit im Rahmen eines ausführlichen
Gespräches tiefergehende Fakten zu erfahren und zu besprechen. Da die Kosten dafür nicht vom Versicherungsträger übernommen werden, ist eine private Rechnungslegung notwendig.
In besonderen Fällen übernimmt der Versicherungsträger die Kosten von 15 Minuten (beispielsweise bei
der Diagnostik von Kindern). Da innerhalb von 15 Minuten manchmal nicht die Zeit ausreicht um alle Fragen zu klären besteht auch hier die Möglichkeit über eine private Rechnungslegung eine
ausführlichere Beratung zu erhalten.
Bitte informieren Sie mich zwecks Zeitplanung rechtzeitig welche Möglichkeit Sie in Anspruch nehmen wollen.