Klinisch psychologische Diagnostik

Klinisch- Psychologische Diagnostik für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Bei der klinisch- psychologischen Diagnostik wird mit Hilfe von Gesprächen, Beobachtungen, standardisierten psychologischen Testverfahren und Fragebögen die "Ist-Situation" Ihres Kindes bzw. von Ihnen erhoben, um eventuell mögliche Ursachen und Auslöser der beobachteten Probleme oder Symptome herauszufinden und in Folge etwaige Behandlungsschritte zu planen. Im Anschluss an die Diagnostik von Kindern und Jugendlichen werden optimalerweise in einer Befundbesprechung wichtige Informationen für die weitere Vorgangsweise und Hinweise für eine psychologische, eine ärztliche und/oder psychotherapeutische Behandlung geklärt.

 

Häufige Gründe für eine psychologische Diagnostik bei Kinder und Jugendlichen sind:

  • Entwicklungsdiagnostik (Auffälligkeiten in der Entwicklung im Kleinkindalter)
  • Leistungsdiagnostik
  • Fragestellungen zur Schulreife
  • Schwierigkeiten in der Schule
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Probleme mit der Aufmerksamkeit/Konzentration
  • Ängste
  • Depressive Symptome
  • Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern
  • Einnässen, Einkoten
  • Aggressives Verhalten oder sonstige emotionale Probleme
  • Verdacht auf Hochbegabung
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Essensverweigerung
  • Chronische Erkrankung
  • Neurologische Erkrankung

Für die klinisch-psychologische Diagnostik sind häufig mehrere Termine erforderlich:

  • Erstgespräch/Anamnese
  • mindestens zwei bis drei Diagnostik-Termine (Bei Kindern mind.3-4 Termine; je nach Kind und Fragestellung unterschiedlich)
  • Abschlussgespräch/ Befundbesprechung und Empfehlung (bei Kassenleistung nicht immer möglich)

 

Ich bin Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik und ein Teil des Honorars können von der jeweiligen Krankenkasse refundiert werden. Für die klinisch psychologische Diagnostik ist eine Zuweisung (Überweisung) erforderlich. Die Zuweisung kann durch Ihren Hausarzt/ Ihre Hausärztin, KinderfachärztInnen sowie FachärztInnen für Psychiatrie/Neurologie/Innere Medizin (Sowohl aus dem Vertrags- und Wahlbereich) und PsychotherapeutInnen erfolgen.  Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose (ausgenommen F 70-79) sowie eine präzise Fragestellung enthalten.

 

 

Link: Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz