Methode:
Psychoanalytisch orientierte Psychotherapie (PoP) ist ein von der Psychoanalyse abgeleitetes Psychotherapieverfahren und eine vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz anerkannte Psychotherapiemethode.
Die wesentlichen Unterschiede zur Psychoanalyse sind dabei das Sitzen, statt dem Liegen auf der Couch, und die Frequenz von 1 bis 2 Sitzungen in der Woche. Des Weiteren können auch bei Bedarf Unterstützende Maßnahmen angewendet werden.
Wie bei allen tiefenpsychologischen Verfahren wird die Bearbeitung lebensgeschichtlich begründeter unbewusster Konflikte oder auch krankheitswertiger Störungen der Persönlichkeitsentwicklung durch die Erfahrungen innerhalb der therapeutischen Beziehung im „Hier-und-Jetzt“, zwischen Patient/in und Therapeut/in, ermöglicht.
Der Patient/ die Patientin spricht aus was ihm/ihr gerade in den Sinn kommt, das können aktuelle Erlebnisse und Schwierigkeiten, Erinnerungen, Fantasien, Bilder, Träume, Gefühle oder logische Überlegungen als auch körperliche Empfindungen sein (Freies Assoziieren).
Ziel der Behandlung:
Ziel der Behandlung ist es den Leidenszustand zu verringern und/oder neue Erfahrungen durch die therapeutische Beziehung zu machen, die optimalerweise zu anhaltenden Veränderungen im Denken und Handeln führen, als auch zu einer Persönlichkeitsentfaltung bzw. Persönlichkeitsentwicklung beitragen können.
Es ist auch möglich, dass Sie eigene Ziele für sich formulieren und diese im Rahmen einer Fokaltherapie bearbeiten.
Mit psychoanalytisch orientierter Psychotherapie können Patienten/innen mit den unterschiedlichsten Indikationsstellungen von der Kindheit bis ins höhere Lebensalter behandelt werden.
Setting:
Ich biete Ihnen in meiner Praxis psychoanalytisch orientierte Psychotherapie (PoP) für Erwachsene, Kinder und Jugendliche an. Im Rahmen von den Erstgesprächen vereinbaren wir gemeinsam wöchentlich stattfindende Termine. Die PoP-Psychotherapie findet im Sitzen statt. Die Frequenz umfasst 1 bis 2 Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten.
Die Psychotherapie ist bei mir eine Privatleistung und eine Rückervergütung durch die jeweilige Krankenversicherung ist möglich.
Schweigepflicht:
Als Psychotherapeutin verpflichte ich mich einer gesetzlichen Schweigepflicht (§15 Psychotherapiegesetzt). Alle mir in meiner Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse werden absolut vertraulich behandelt. Die Verschwiegenheitspflicht als Psychotherapeutin ist wesentlich strenger gefasst als jene anderer Berufsgruppen wie beispielsweise jene der ÄrztInnnen.
Informationen vom BMG dazu: Link